Die Pflegeversicherung

Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde der immer älter werdenden Bevölkerung Rechnung getragen. Eine Grundversorgung im Bereich der Pflege im Alter sollte sichergestellt werden. Durch die steigende Lebenserwartung erhöhte sich allerdings auch der Anteil der Pflegebedürftigen. Derzeit wird laut Statistischem Bundesamt jeder Dritte über 80 Jahren zum Pflegefall. Hier bietet sich auch eine Alternative zum Pfegeheim an.

Pflegestufen und Leistungen

Die Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland nach Pflegestufen klassifiziert. Hierbei werden tägliche Grundbedürfnisse, z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Aspekte, berücksichtigt. Die Pflegestufen – 0, I, II und III – richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Während die Pflegestufe 0 an geistige Einschränkungen, wie z.B. Demenz, geknüpft ist, werden die anderen Pflegestufen nach Häufigkeit der Pflege, Pflegedauer und tägliche Gesamtdauer eingeordnet. Die Einstufung erfolgt durch die Krankenkasse in Verbindung mit einer intensiven Untersuchung durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet Sach- und Geldleistungen in Abhängigkeit der Pflegestufe. Geleistet wird entweder bei einer Pflege durch Angehörige, durch professionelles Personal oder aber in einer entsprechenden stationäre Einrichtungen. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim wird bei einer anerkannten Pflegestufe III beispielsweise mit 1.510,– Euro monatlich vergütet. Diese Geldleistung wird aber nur in den seltensten Fällen für die Gesamtkosten ausreichen.

Eigenanteil und Vorsorgemöglichkeiten

Der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen richtet sich nach seinen Alterseinkünften und der Leistung der Pflegeversicherung. Ein Pflegeheimplatz der Pflegestufe III kostet in Deutschland im Schnitt derzeit rund 3.500,– Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt). Hat ein Pflegebedürftiger rund 1.500,– Euro Altersrente verbleibt nach Zuschuss der Pflegeversicherung noch ein Eigenanteil von fast 500,– Euro. Hierfür werden, wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind, auch der Ehepartner, die Eltern oder die Kinder herangezogen. Eine vollstationäre Pflege hat somit erhebliche finanzielle Folgen für die gesamte Familie. Eine private Vorsorge für den Pflegefall ist – auch im Sinne des Vermögensschutzes und der Angehörigen – empfehlenswert.

Private Vorsorgemöglichkeiten bestehen durch Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Die Möglichkeiten und Beiträge sind abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Zudem sind Wartezeiten (Ausnahme: Pflegebedürftigkeit durch Unfall) einzukalkulieren.

Eine Möglichkeit der Pflegezusatzversicherung bei einer Krankenkasse ist das Pflegetagegeld. Der Versicherte erhält für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vertraglich vereinbarten Tagessatz. Das Tagegeld ist unabhängig von der Pflegestufe. Der Beitrag ist ein reiner Risikobeitrag, kann somit ansteigen. Dieser wird bei Kündigung nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.

Anders ist dies bei der Pflegerentenversicherung oder Pflegerente. Diese zahlt eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente – zuzüglich einer erwirtschafteten Bonusrente – abhängig von der Pflegestufe. Der Beitrag ist konstant über die Beitragszahlungsdauer. Bei Kündigung werden aus der Pflegerentenversicherung zumindest anteilig Beiträge zurück erstattet.

Eine private Vorsorge ist hinsichtlich der steigenden Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit empfehlenswert, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Familie finanziell haftet. Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche & private Pflegeversicherung

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